- Recht an fremder Sache
- сущ.
юр. право на чужую вещь
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Actio Publiciana (Römisches Recht) — Die actio Publiciana war im römischen Recht die vermutlich im letzten Jahrhundert v. Chr.[1] geschaffene prätorische Klage des Ersitzungsbesitzers, dessen Ersitzungszeit noch nicht abgelaufen war, gegen einen neuen Besitzer. Nach Ablauf… … Deutsch Wikipedia
Stammgüter — Stammgüter, im weitern Sinne Güter, die von alters her einer bestimmten Familie gehört haben; im engern Sinne sind S. (bona aviatica, stemmatica) diejenigen Güter des hohen und andern Adels in Deutschland, bei denen sich gewohnheitsrechtlich die… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Haus — 1. Alte Häuser haben trübe Fenster. Dän.: Gammelt huus haver dumme vinduer. (Prov. dan., 315.) 2. Alte Häuser leiden mehr als neue. Wenn diese nicht schon zusammenfallen, ehe sie fertig gebaut sind. 3. Alte Häuser streicht man an, wenn man sie… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… … Deutsch Wikipedia
Liste der Delikte des österreichischen Strafgesetzbuches — Diese Liste enthält alle Straftatbestände des österreichischen Strafgesetzbuches[1] samt Strafrahmen und sachlicher Zuständigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 2 Zweiter Abschnitt… … Deutsch Wikipedia
Nießbrauch — Nieß|brauch 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.〉 Nutzungsrecht an fremdem Vermögen, fremden Rechten, bewegl. u. unbewegl. Sachen, wobei die Substanz nicht geschmälert werden darf; Sy Nießnutz [Lehnübersetzung von lat. ususfructus; Nieß... <mhd. niezen,… … Universal-Lexikon
Intervention — (v. lat.), 1) (Rechtsw.), die Handlung, durch welche Jemand (Intervenient) unaufgefordert in einen schon anhängigen Rechtsstreit sich einmischt (intervenirt), weil er an dem Ausgange desselben vermöge eines gegenwärtigen, schon bestehenden… … Pierer's Universal-Lexikon
Servitut — (servitus, Dienstbarkeit), Beschränkung der Freiheit des Eigenthums in solcher Weise, daß eine Sache zu Gunsten eines Dritten (Person oder Grundstück) verpflichtet ist, etwas zu unterlassen (negative S.) od. zu dulden (affirmative S.). Die S. ist … Herders Conversations-Lexikon
Anton Pawlowitsch Tschechow — Anton Tschechow. Fotografie, um 1903 Anton Pawlowitsch Tschechow [ˈtʃʲɛxəf] (russisch Антон Павлович Чехов ( … Deutsch Wikipedia
Emphyteusis — (v. griech. emphyteuein, »anpflanzen«), eine dem Erbpachtverhältnis verwandte, römisch rechtliche Einrichtung, die sich in der Kaiserzeit auf den öffentlichen Ländereien ausbildete und zum Zweck hatte, im Interesse einer bessern Behandlung des… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Meineid — (vom mittelhochd. »mein«, d. h. falsch, Falscheid, lat. Perjurium), eine falsche Aussage oder Versicherung, zu der man die Anrufung Gottes mißbraucht. Das kanonische Recht und das ältere deutsche Recht, namentlich die sogen. Carolina, die (Art.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon