Recht an fremder Sache

Recht an fremder Sache
сущ.
юр. право на чужую вещь

Универсальный немецко-русский словарь. . 2011.

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  • Stammgüter — Stammgüter, im weitern Sinne Güter, die von alters her einer bestimmten Familie gehört haben; im engern Sinne sind S. (bona aviatica, stemmatica) diejenigen Güter des hohen und andern Adels in Deutschland, bei denen sich gewohnheitsrechtlich die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Haus — 1. Alte Häuser haben trübe Fenster. Dän.: Gammelt huus haver dumme vinduer. (Prov. dan., 315.) 2. Alte Häuser leiden mehr als neue. Wenn diese nicht schon zusammenfallen, ehe sie fertig gebaut sind. 3. Alte Häuser streicht man an, wenn man sie… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …   Deutsch Wikipedia

  • Liste der Delikte des österreichischen Strafgesetzbuches — Diese Liste enthält alle Straftatbestände des österreichischen Strafgesetzbuches[1] samt Strafrahmen und sachlicher Zuständigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 2 Zweiter Abschnitt… …   Deutsch Wikipedia

  • Nießbrauch — Nieß|brauch 〈m. 1u; unz.; Rechtsw.〉 Nutzungsrecht an fremdem Vermögen, fremden Rechten, bewegl. u. unbewegl. Sachen, wobei die Substanz nicht geschmälert werden darf; Sy Nießnutz [Lehnübersetzung von lat. ususfructus; Nieß... <mhd. niezen,… …   Universal-Lexikon

  • Intervention — (v. lat.), 1) (Rechtsw.), die Handlung, durch welche Jemand (Intervenient) unaufgefordert in einen schon anhängigen Rechtsstreit sich einmischt (intervenirt), weil er an dem Ausgange desselben vermöge eines gegenwärtigen, schon bestehenden… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Servitut — (servitus, Dienstbarkeit), Beschränkung der Freiheit des Eigenthums in solcher Weise, daß eine Sache zu Gunsten eines Dritten (Person oder Grundstück) verpflichtet ist, etwas zu unterlassen (negative S.) od. zu dulden (affirmative S.). Die S. ist …   Herders Conversations-Lexikon

  • Anton Pawlowitsch Tschechow — Anton Tschechow. Fotografie, um 1903 Anton Pawlowitsch Tschechow [ˈtʃʲɛxəf] (russisch Антон Павлович Чехов ( …   Deutsch Wikipedia

  • Emphyteusis — (v. griech. emphyteuein, »anpflanzen«), eine dem Erbpachtverhältnis verwandte, römisch rechtliche Einrichtung, die sich in der Kaiserzeit auf den öffentlichen Ländereien ausbildete und zum Zweck hatte, im Interesse einer bessern Behandlung des… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Meineid — (vom mittelhochd. »mein«, d. h. falsch, Falscheid, lat. Perjurium), eine falsche Aussage oder Versicherung, zu der man die Anrufung Gottes mißbraucht. Das kanonische Recht und das ältere deutsche Recht, namentlich die sogen. Carolina, die (Art.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon


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